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Ja, ja war die Antwort

der Hundehalterin auf meinen Hinweis, dass Sie ihren Hund anleinen müsse wenn er nicht hören würde. Er stand bereits länger mitten auf dem Fahrradweg und ließ sich weder von Frauchen, die ca. 30m entfernt auf einer Wiese stand, noch von meinem Klingeln beeinflussen.

Hundhalter und Fahrradfahrer: Eine positive Bilanz

Meine Erfahrungen mit Hundehaltern ist zu einem großen Teil positiv. Ich fahre regelmäßig und meist zu den gleichen Zeiten die gleichen Strecken. “Man kennt sich inzwischen”. Diese Hundehalter stoppen, rufen ihr Rudel zusammen (manche sind mit bis zu 5 Hunden unterwegs) und dann kann ich langsam und ungehindert passieren. Oft bedanke ich mich dann auch höflich und wünsche einen schönen Tag. Das erleichtert das Zusammenleben ungemein. Weniger Rücksichtsvolle versuche ich freundlich auf Ihr Fehlverhalten hinzuweisen mit manchmal positiven aber auch negativen Erfolg. Von einem freundlichen “Entschuldigung”, bis zu “Ich kann sie ja mal vom Fahrrad schubsen” und “Der jagt nicht, der schaut, dass ist ein Vorstehehund” habe ich da schon alles gehört. Das Tier wäre bei einem Unfall primär der Leidtragende, dabei hat es am wenigsten Einfluß auf das Geschehen, denn es geht nur seinen Instinkten nach. Der Geschädigte wäre ich, der Hauptverursacher ist immer der unachtsame Halter.
Hundehaltung beschränkt sich nicht darauf mit dem Tier rauszugehen (und dabei vielleicht zu telefonieren) und den Hund hinlaufen zu lassen wo er will. Zur Hundehaltung gehört eingehende Beschäftigung mit dem Tier und bis zu einem gewissen Grad auch Kontrolle desselben, da es im Straßenverkehr nicht funktioniert (dazu zähle ich auch die gemeinsamen Fuß- und Radwege an der Ruhr).
Es gibt genügend Wiesen auf denen sich die Tiere austoben können, wenn auch Fahrräder auf den Wegen sind, gehören Hunde kontrolliert, notfalls an der Leine.

Zitat Stadt Hattingen

Aufgrund des LHundG NRW und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hattingen vom 24.03.1993 bestehen für Hundehalter die nachfolgenden Verpflichtungen:

Für alle Hunde (unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht) gilt:

Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht

[Für Bochum gilt ähnliches]

Ich bremse gerne für Hunde und fahre langsam an ihnen und ihren Haltern vorbei, ich erwarte aber, dass mich der Halter im gleichen Maße schützt wie ich ihn und seinen Hund schütze. Und das tun die meisten Halter meiner Erfahrung nach.